Kopie Lieferschein bei Folgekarren

Kopie Lieferschein bei Folgekarren

07.02.2012

Ab 01. Februar 2012 ist es nicht mehr notwendig, an den Folgekarren von Großpartien und Musterpartien eine Kopie des Lieferscheins zu befestigen. Am ersten Wagen der Partie müssen aber noch immer zwei Lieferscheine befestigt sein. Dieses gilt sowohl für Topf, als auch für Schnitt.

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