Update 17. September 2021
Anpassung Maskenpflicht bei Veiling Rhein-Maas
Ab Montag, den 20. September 2021, gilt bei Veiling Rhein-Maas eine einheitliche Maskenpflicht im gesamten Versteigerungsgebäude und allen logistischen Hallen. Sie sind in diesen Bereichen weiterhin dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es steht Ihnen jedoch frei, ob Sie hierzu eine medizinische oder eine FFP2-Maske verwenden. Dies bedeutet, dass die FFP2-Maskenpflicht in unserem Versteigerungssaal und unserem Foyer ab kommender Woche entfällt. In den Niederlanden ändern sich die Maßnahmen in Bezug auf die Nutzung von Masken sowie die Abstandsregelungen. Für Veiling Rhein-Maas gelten hingegen weiterhin die allgemein gültigen Regelungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Wir werden Sie umgehend informieren, falls sich für Veiling Rhein-Maas weitere Änderungen bezüglich der Maskenpflicht ergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.
Vorherige Neuigkeiten zum Coronavirus:
- 29. Juni 2021: FFP2-Maskenpflicht im Versteigerungssaal und Foyer gilt weiterhin
- 1. Juni 2021: Entfallende Testverpflichtung für Kunden aus den Niederlanden, Frankreich und Belgien sowie Anpassungen Maskenpflicht Versteigerungssaal
- 15. April 2021: Angepasste Regelungen für einreisende Kunden aus Hochinzidenzgebieten nach Deutschland
- 9. April 2021: FFP2-Maskenpflicht ab 12. April 2021
- 8. April 2021: Neue Regelungen für Einreisende aus den Niederlanden
- 25. März 2021: Rund um Ostern 2021 wird gemäß regulärer Jahresplanung versteigert!
- 23. Dezember 2020: Veiling Rhein-Maas bleibt auch ab Januar 2021 laut der regulären Jahresplanung geöffnet!
- 15. Dezember 2020: Veiling Rhein-Maas bleibt bis Ende 2020 laut der regulären Jahresplanung geöffnet!
- 29. September 2020: Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen bei Veiling Rhein-Maas
- 28. Mai 2020: Anpassungen Uhrvorverkauf und Modernisierung Uhrenfront
- 20. Mai 2020: Anlieferung von A2-Qualität wieder zulässig
- 22. April 2020: Aktuelle Informationen zum Ein- und Verkauf bei Veiling Rhein-Maas
- 17. April 2020: Wiedereröffnung von Gartencentern und Baumärkten in Belgien
- 8. April 2020: Versteigerung findet wieder gemäß ursprünglichem Jahreskalender statt
- 7. April 2020: Anpassungen Uhrvorverkauf und Start Frühversteigerung ab KW 16
- 6. April 2020: Weitere Schutzmaßnahmen im Versteigerungssaal
- 3. April 2020: Sonderversteigerung am Karfreitag, den 10. April 2020, findet statt!
- 2. April 2020: Positive Marktentwicklung bei Veiling Rhein-Maas und weitere Maßnahmen für die Anlieferung
- 1. April 2020: Am Freitag, den 3. April 2020, wird bei Veiling Rhein-Maas doch versteigert!
- 27. März 2020: Nutzen Sie den Fernkauf: Fernkaufkapazität um 25 % erweitert, begrenzte Kapazitäten im Versteigerungssaal
- 26. März 2020: Wichtige Informationen zur Anlieferung und zum Einkauf in KW 14
- 25. März 2020: Veiling Rhein-Maas versteigert an drei Wochentagen ab dem 30. März 2020, Klokservice bleibt von montags bis freitags geöffnet!
- 23. März 2020: Öffnung von Blumenläden in Nordrhein-Westfalen und Hessen erlaubt
- 22. März 2020: Versteigerung wird bis auf Weiteres durchgeführt
- 20. März 2020: Veiling Rhein-Maas setzt kurzfristig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Geschäfts- und Vermarktungstätigkeit auch im Falle einer Ausgangssperre um
- 19. März 2020: Versteigerung wird bis auf Weiteres durchgeführt
- 18. März 2020: Folgen des Erlasses vom 17. März 2020
- 17. März 2020: Verkauf von Gartenbauprodukten in Deutschland und den Niederlanden weiterhin gestattet
- 16. März 2020: Verkauf von Gartenbauprodukten in Deutschland und den Niederlanden weiterhin gestattet
- 16. März 2020: Anpassung der Anlieferung aufgrund der aktuellen Marktsituation
- 15. März 2020: Aktuelle Informationen Coronavirus: Versteigerung am Montag, den 16. März
- 13. März 2020: Umgang von Veiling Rhein-Maas mit dem Coronavirus
- 5. März 2020: Umgang von Veiling Rhein-Maas mit dem Coronavirus