Anpassung Struktur der Benutzungsgebühr für Blumeneimer und Aufsetzer zum 4. Januar 2021 bei Veiling Rhein-Maas und Royal FloraHolland

22 Dezember 2020

Die Struktur der Benutzungsgebühr für Blumeneimer und Aufsetzer wird zum 4. Januar 2021 angepasst: Bei der Ausgabe der Mehrwegverpackungen wird die zweifache Benutzungsgebühr erhoben. Bei der Anlieferung bei Veiling Rhein-Maas oder Royal FloraHolland (auch bei Transaktionen über den Klokservice) wird eine Hälfte der zweifach erhobenen Benutzungsgebühr wieder zurückerstattet. Die Abrechnung der ausstehenden Benutzungsgebühr erfolgt wie bisher mit der Wochenabrechnung. Für unsere Kunden ändert sich durch diese Anpassung nichts.


Anpassung als Maßnahme gegen unfairen Wettbewerb
Durch diese Anpassung soll verhindert werden, dass Betriebe, die Verpackungen aus dem Mehrwegsystem abholen, aber nicht wieder über die Versteigerungen dem System zuführen, einen Vorteil gegenüber Betrieben haben, die die Mehrwegverpackungen ordnungsgemäß verwenden. Die aktuellen Verpackungspreise, die bei der Abteilung Logistische Mittel erhältlich sind, sind von dieser Anpassung nicht betroffen.

Anfangsdatum der Anpassung
Für fc566 und fc596 ist diese Anpassung bereits zum letzten Jahreswechsel vorgenommen worden. Zum 4. Januar 2021 folgen nun fc544, fc577, fc588, fc597 und fc598. Aufgrund der Tulpensaison wird die Anpassung bei fc533, fc560 und fc580 erst zum 5. Juli 2021 durchgeführt. Eine Übersicht der Anfangsdaten finden Sie hier.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Logistische Mittel auf.