Anliefermeldungen Topfpflanzen sind verpflichtend
Anlieferer von Topfpflanzen, welche die Versteigerung beliefern möchten, sind auch 2022 laut Versteigerungsordnung verpflichtet, eine Jahresanliefermeldung und eine Wochenmeldung abzugeben. Dies bedeutet, dass nicht zur Versteigerung angemeldete Ware je nach Marktsituation von der Vermarktung an der Uhr ausgeschlossen werden kann.
Je nach Produktgruppe muss die Jahresmeldung für Topfpflanzen entweder im Dezember für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember oder im Juni für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni erfolgen. Jahresmeldungen für Produkte, die im vergangenen Juni für den jahresübergreifenden Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 eingegeben wurden (Bellis, Euphorbia pulcherrima, Helleborus, Knollen- und Zwiebelpflanzen, Myosotis, Oxalis, Primula acaulis, Azaleen blühend), sind von der Freischaltung der Eingabemöglichkeit für den Meldezeitraum Januar bis Dezember 2022 nicht betroffen und können daher auch nicht mehr verändert werden.
Gemeldete und genehmigte Mengen
Falls Meldemengen von einzelnen Produkten nicht in der gemeldeten Stückzahl akzeptiert werden, können die angepassten Mengen im Anschluss an die Meldephase in der Online-Umgebung der Jahresmeldung unter „genehmigt“ eingesehen werden. Jeder Anlieferer hat tagesaktuell die Möglichkeit, seine Meldemengen im Vergleich zur angelieferten Menge einzusehen.
Wir weisen Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Jahresmeldungen ausschließlich für die Versteigerung gelten und nicht für den Klokservice.
Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Sortimentsmanagern.
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