Folgen des Erlasses vom 17. März 2020

18 März 2020

Laut Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 sind die Geschäfte des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen zu schließen. Dies gilt auch für Blumenfachgeschäfte. Handwerk, Dienstleistungen sowie Lieferung sind je nach Geschäftszweck jedoch weiterhin möglich. Veiling Rhein-Maas wird weiterhin an allen Uhren die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop. Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen nehmen immer mehr Kunden via Fernkauf an der Versteigerung teil.


Situation in Deutschland
Veiling Rhein-Maas bittet alle Kunden des Marktplatzes, individuell zu prüfen, welche Leistungen sie im Rahmen der Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 weiterhin anbieten dürfen. Hierzu zählen gegebenenfalls z. B. Grab- und Friedhofpflege, andere Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten. Da diese Optionen von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können, ist eine verbindliche allgemeingültige Aussage an dieser Stelle für uns leider nicht möglich.

Situation in den Niederlanden
Sowohl Kunden aus den Niederlanden wie niederländische Blumenfachgeschäfte als auch Gartenbaumärkte, Wochenmärkte und der Großhandel sind weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten geöffnet und dürfen Blumen und Pflanzen verkaufen.

Wichtige Informationen zur Anlieferung
Veiling Rhein-Maas bittet erneut alle Anlieferer des Marktplatzes in Straelen-Herongen, in der derzeitigen unsicheren Markt- und Verkaufssituation, vorübergehend weniger Produkte für die Versteigerungsuhr anzuliefern. Außerdem können, wie bereits mitgeteilt, Schnittblumen und Topfpflanzen in A2- und B-Qualität vorerst nicht mehr bei Veiling Rhein-Maas angeliefert werden. Wenn Sie Fragen zur Anlieferung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sortimentsmanagements auf. In Anbetracht der geschilderten Situation wird Veiling Rhein-Maas bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei Topfpflanzen den Verkauf von Muster- und Großpartien vorziehen. Einzelpartien werden im Anschluss daran versteigert. Wir empfehlen daher, vorrangig in Muster- und Großpartien anzuliefern. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, CC-Container auch mit weniger Lagen oder als Einzelpartien anzubieten.

Wir bitten um Ihr Verständnis
Bitte berücksichtigen Sie, dass derzeit die Verteilung und Zustellung länger dauern. Wir bemühen uns jedoch nach Kräften, die Produkte schnellstmöglich zu verteilen und zuzustellen. Daher haben wir auch die Maßnahmen getroffen, möglichst volle Ladungsträger zu versteigern und diese auch zuerst zu versteigern. Wir müssen mit einer Ausnahmesituation umgehen und bemühen uns nach Kräften, wir setzen u. a. auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Abteilungen von Veiling Rhein-Maas ein, um die Produkte schnellstmöglich zu verteilen und zuzustellen.

Halten Sie Abstand
Zudem bitten wir Sie, auf dem gesamten Betriebsgelände mindestens 1,5 Meter (etwa zwei Armlängen) Abstand zueinander zu halten. Dies bedeutet, dass Sie auch bei Ihrer Anlieferung oder Ihrem Einkauf Abstand zueinander sowie zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern halten sollen.

Nutzen Sie Fernkauf und Webshop
Wir raten unseren Kunden dringend, ihre Produkte über den Fernkauf einzukaufen, sofern ihnen diese Einkaufsmöglichkeit zur Verfügung steht. Außerdem haben Sie natürlich die Möglichkeit, unseren Webshop zu nutzen.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus und danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis für diese und gegebenenfalls folgende Maßnahmen.