Informationen zu Versteigerungsordnung und Gebühren 2021

12 November 2020

Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine Neufassung der Versteigerungsordnung, welche den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Veiling Rhein-Maas GmbH & Co. KG gleichkommt. Darüber hinaus gelten ab diesem Datum die angepassten Gebührenordnungen für Kunden und Anlieferer der Versteigerung, bei welchen sich Veiling Rhein-Maas am Prinzip „Kostenverursacher = Kostenträger“ orientiert. Diese Gebühren wurden mit dem Fachbeirat und der Kundenvertretung der Versteigerung abgestimmt.


Hier finden Sie die Versteigerungsordnung, Kundengebühren 2021 und Anliefergebühren 2021. Beachten Sie insbesondere die Änderungen bzgl. des Fernkaufs.

Anpassungen Fernkauf
Die Gebühr für den Fernkauf wird ab dem 1. Januar 2021 monatlich berechnet und nicht mehr wie zuvor jährlich im Mai. Bei einem Vorjahresumsatz von mindestens 100.000 € sind zwei Fernkauf-Zugänge kostenfrei. Jeder weitere Fernkauf-Zugang kostet 25,00 € pro Monat, sofern ein Mehrumsatz im Vorjahr von 100.000 € je zusätzlichem Anschluss nicht erreicht wurde.

Service und Import Center
Klicken Sie hier für die ab dem 1. Januar 2021 geltenden Tarife für Leistungen des Service und Import Centers.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern bei der Kundenbetreuung, beim Sortimentsmanagement oder Klokservice auf.