Der respektvolle und nachhaltige Umgang mit Produkten, Materialien und Umwelt gehört zu den Unternehmenskernwerten von Veiling Rhein-Maas. Aus diesem Grund bestehen für die Entsorgung von Abfällen bei Veiling Rhein-Maas einige Regeln. So können wir gemeinsam dafür sorgen, die Umwelt nicht unnötig zu belasten und ein sauberes Arbeitsumfeld gewährleisten.


Regeln für Gewerbeabfälle
Bitte unterstützen Sie uns und achten Sie darauf, Ihre Abfälle korrekt einzusortieren. Es dürfen nur Abfälle entsorgt werden, die im Zusammenhang mit der Versteigerung entstanden sind, zum Beispiel Folienabfälle, Töpfe aus Kunststoff oder Wasserpaletten. Wir bitten Sie um Ihre aktive Unterstützung bei diesem Thema. Bringen Sie nur zulässige Abfälle zu den dafür vorgesehenen Standorten (Eco-Points, Eco-Park und CC-Depot)!

VerpackG
Seit dem 1. Juli 2022 gelten wesentliche Änderungen des VerpackG: Es greift ein automatisches Vertriebsverbot für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wenn diese nicht beteiligt bzw. lizenziert wurden.
Für uns als Veiling Rhein-Maas gilt eine aktive Pflicht, uns über die Registrierung zu vergewissern. Falls bei der Überprüfung festgestellt wird, dass Ihr Betrieb bzw. Ihre Verpackungen nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen wir Ihre Produkte nicht mehr über Veiling Rhein-Maas vermarkten, da die Verpackung (und die darin enthaltene Ware) aufgrund des gesetzlich bestehenden Vertriebsverbots nicht verkehrsfähig ist.
Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, diese Registrierung – sofern noch nicht geschehen – sofort auf der Website vom Verpackungsregister LUCID vorzunehmen!