Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2023 eine angepasste Hausordnung bei Veiling Rhein-Maas gilt. Um die Sicherheit für unsere Mitarbeiter, Kunden, Anlieferer und andere Partner auf unserem Betriebsgelände zu erhöhen, wurden unter Artikel 2 „Verhalten auf dem Betriebsgelände“ einige Punkt spezifiziert bzw. neu geregelt.
                     
                
                
                
                
                
                    Zudem machen wir Sie hiermit auf die entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung aufmerksam:
 	- Auf den ersten Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung.
- Der zweite Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe von 300 Euro geahndet.
- Beim dritten Verstoß wird ein Hausverbot ausgesprochen.