Regeln für die Anlieferung von A2-Qualität
- Für Anlieferer, die in den vergangenen vier Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab zuvor genanntem Datum die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern.
 - Für Anlieferer, die noch nie oder unregelmäßig in den vergangenen vier Wochen angeliefert haben, ist eine Anlieferung von A2-Qualität nicht erlaubt.
 - Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.
 - Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet.
 - Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen.
 - Die Anlieferung von Handelsware ist auch weiterhin nicht zugelassen.
 
Bitte beachten Sie für die Anlieferung von A2-Qualität obenstehende Regeln. Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeitern der Qualitätskontrolle auf.
 
 Anliefer- und Öffnungszeiten Feiertage Juni 2020
 Bitte beachten Sie die Anliefer- und Öffnungszeiten rund um die kommenden Feiertage:
- Keine Versteigerung am Pfingstmontag (Montag, den 1. Juni 2020).
 - Keine Versteigerung an Fronleichnam (Donnerstag, den 11. Juni 2020).
 
Klicken Sie hier für die angepassten Anliefer- und Öffnungszeiten rund um diese Feiertage. Ab Sonntag, den 31. Mai 2020, gilt die Saisonanlieferzeit nicht mehr und es tritt die Sommeranlieferzeit in Kraft.