Blumenbüro Holland plädiert für Erhalt der Kollektivität

31 März 2023

Der Beitragseinzug für die Aktivitäten des Blumenbüro Holland muss ab 1. Januar 2024 anders organisiert werden. Hintergrund ist, dass Royal FloraHolland (RFH) angekündigt hat, ab 1. Januar 2024 keine Beiträge mehr von liefernden Produzenten und Händlern einzuziehen und an das Blumenbüro weiterzuleiten.


Das Blumenbüro will den Beitragseinzug ab 2024 über eine Verbindlichkeitserklärung ( Algemeen Verbindend Verklaring, „AVV“) regeln, an der sich alle Schnittblumen- und Zimmerpflanzen-Produzenten und Handelsorganisationen finanziell beteiligen. Um die Verbindlichkeitserklärung einzuführen, bedarf es einer Abstimmung. Die Unternehmen der Zierpflanzenbranche entscheiden somit, ob die Aktivitäten von Blumenbüro Holland fortgeführt werden.

In den kommenden Wochen können die Unternehmen ihre Stimme abgeben. Die Verbindlichkeitserklärung, „AVV“, in den Niederlanden ist die einzige Möglichkeit, um für den Erhalt der Kollektivität zu sorgen. Produzenten und Händler werden gebeten, ihre Stimme bezüglich der AVV abzugeben. Dies ist vom 27. März bis 7. April 2023 online möglich.