Das Blumenbüro will den Beitragseinzug ab 2024 über eine Verbindlichkeitserklärung ( Algemeen Verbindend Verklaring, „AVV“) regeln, an der sich alle Schnittblumen- und Zimmerpflanzen-Produzenten und Handelsorganisationen finanziell beteiligen. Um die Verbindlichkeitserklärung einzuführen, bedarf es einer Abstimmung. Die Unternehmen der Zierpflanzenbranche entscheiden somit, ob die Aktivitäten von Blumenbüro Holland fortgeführt werden.
In den kommenden Wochen können die Unternehmen ihre Stimme abgeben. Die Verbindlichkeitserklärung, „AVV“, in den Niederlanden ist die einzige Möglichkeit, um für den Erhalt der Kollektivität zu sorgen. Produzenten und Händler werden gebeten, ihre Stimme bezüglich der AVV abzugeben. Dies ist vom 27. März bis 7. April 2023 online möglich.
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