In diesem Zuge weisen wir deutlich darauf hin, dass dies untersagt ist.
Auch Mischabfälle, die im Restmüll entsorgt werden müssten, sind hier miteingeschlossen. Dazu gehören z.B. Flüssigkeiten, leere Farbeimer, alte Feuerlöscher oder Ölkanister.
Auch gegen Übernahme der Kosten ist eine Entsorgung solcher Abfälle bei Veiling Rhein-Maas nicht zulässig und strengstens untersagt.
Wir bitten Sie, dies zu beachten und bedanken uns für Ihr Verständnis, dass wir alle entstandenen Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.