Entsorgung von Mischabfällen untersagt – Einhaltung der Regeln für Gewerbeabfälle

27 September 2023

In letzter Zeit kam es leider vermehrt vor, dass Abfälle bei Veiling Rhein-Maas entsorgt werden bzw. werden sollten, die nicht im Zusammenhang mit der Versteigerung entstanden sind.

In diesem Zuge weisen wir deutlich darauf hin, dass dies untersagt ist.

Auch Mischabfälle, die im Restmüll entsorgt werden müssten, sind hier miteingeschlossen. Dazu gehören z.B. Flüssigkeiten, leere Farbeimer, alte Feuerlöscher oder Ölkanister.

Auch gegen Übernahme der Kosten ist eine Entsorgung solcher Abfälle bei Veiling Rhein-Maas nicht zulässig und strengstens untersagt.

Wir bitten Sie, dies zu beachten und bedanken uns für Ihr Verständnis, dass wir alle entstandenen Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.