Fahrgenehmigung für Elektroschlepper oder andere Elektro-Mobile für 2023

2 Dezember 2022

Auf dem Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas benötigen Sie auch für 2023 wieder eine Genehmigung für die Benutzung von Elektroschleppern oder anderen Elektro-Mobilen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h. Bitte beachten Sie, dass an jedem Fahrzeug, das auf dem Betriebsgelände unterwegs ist, der Aufkleber „Fahrgenehmigung“ mit aktuellem Kalenderjahr deutlich sichtbar an der Vorderseite angebracht sein muss. Dies dient der Sicherung der Prozesse und Erhöhung der Sicherheit aller Anwesenden.


Diese Fahrgenehmigung muss mithilfe eines Formulars über Fahrgenehmigung@spam-protectveilingrheinmaas.de beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte legen Sie eine für 2023 gültige Versicherungsbescheinigung, das heißt die Bestätigung einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für das genutzte Gerät, bei. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Aufkleber.

Es ist untersagt, sogenannte Kleinstfahrzeuge (Roller/Tretroller/Skateboards/Hoverboards etc.) mit und ohne Elektroantrieb auf dem Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas zu benutzen, mit Ausnahme von Fahrrädern und E-Bikes.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!