Hintergrund sind die in Deutschland geltende EU-Batterieverordnung und das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“. Demzufolge ist Veiling Rhein-Maas als „Inverkehrbringer“ dazu verpflichtet, alle Artikel mit elektronischer Dekoration zu prüfen und zu kontrollieren. Da die umfassende Kontrolle im Versteigerungsprozess nicht gewährleistet werden kann, lässt Veiling Rhein-Maas diese Produkte ab 2026 für die Vermarktung nicht mehr zu.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Klaus Buchholz oder Ihren Ansprechpartner im Sortimentsmanagement bzw. in der Kundenbetreuung.