Uhrvorverkauf: Anpassungen der Mindestabnahme und Nutzung bei Einzelpartien 2022

22 April 2022

Aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Jahre werden auch dieses Jahr während der Frühversteigerung einige Anpassungen beim Uhrvorverkauf vorgenommen.


Für Kunden gilt:

  • Es müssen bei Einzelpartien von Zimmerpflanzen mind. zwei Lagen reserviert werden.
  • Bei Gartenpflanzen ist bei Einzelpartien vorläufig keine Reservierung möglich.
  • Bis auf Weiteres sind bei Groß- und Musterpartien von Gartenpflanzen 75 % und bei Einzelpartien von Zimmerpflanzen 50 % im Uhrvorverkauf verfügbar.


Wichtige Hinweise für Anlieferer von Topfpflanzen für den Uhrvorverkauf:

  • Topfpflanzen im Uhrvorverkauf dürfen nicht auf CC-Containern mit Aufsetzern angeboten werden.
  • Bei Einzelpartien (ein CC-Container) muss jede Lage einheitlich/gleich sortiert sein muss – Einzelpartien mit unterschiedlichen Farben/Sortierungen je Lage können nicht versteigert werden! Nur so ist für die Kunden eindeutig ersichtlich ist, welche Produkte sie kaufen.
  • Hinterlegen Sie bei mehreren Einzelpartien mit gleichen Produkten hintereinander nicht jeden CC-Container mit UVV-Preisen, sondern beispielsweise nur 50 % der Einzelpartien. Dadurch wird vermieden, dass ggf. bei jedem CC-Container dieser Einzelpartien eine Reservierung stattfindet. Kunden haben so noch die Möglichkeit, komplette CC-Container an der Uhr oder über den Fernkauf einzukaufen.