Umsatzsteuerliche Änderungen bei Kombinationsartikeln

24 Oktober 2025

Zur Festlegung des Steuersatzes sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Kombinationsartikel nach der „Bedeutung der Bestandteile in der Verwendung, im Wert und in der Menge“ geprüft wird. Die Ergebnisse fließen dann in die Gesamtbewertung des Artikels ein, aus der sich der für den Artikel geltende Umsatzsteuersatz ergibt.

Daher müssen seit dem 1. Oktober 2025 alle Kombinationsartikel, die bei Veiling Rhein-Maas angeliefert werden, verbindlich geprüft und dokumentiert werden. Dies umfasst beispielsweise die Produktgruppen Arrangements, Grabgestecke oder Adventskränze.

Nach der Anlieferung bei Veiling Rhein-Maas wird der angegebene Steuersatz auf dem Lieferschein überprüft. Bei korrekter Angabe wird die Ware versteigert. Wenn der Steuersatz nicht korrekt angegeben wurde, passt Veiling Rhein-Maas die Daten im Lieferschein entsprechend an, sodass die Ware anschließend versteigert werden kann. Hierfür wird dem Anlieferer eine Änderungsgebühr in Rechnung gestellt.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Saskia Meyer oder Ihren Ansprechpartner im Sortimentsmanagement.

Saskia Meyer
Saskia Meyer
Sortimentsmanagerin Topfpflanzen
+49 2839 59 3257
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Guy Kosman
Guy Kosman
Area Manager Import
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