Verschärfte Kontrolle bei Rückgabe von CC-Containern ab dem 1. Dezember 2022

6 Oktober 2022

Für einen reibungslosen logistischen Prozess bei Veiling Rhein-Maas ist es wichtig, dass nur funktionsfähige CC-Container und CC-Bretter in den Verkehr gebracht werden. Leider stellen wir vermehrt fest, dass die Vorschriften bei der Rückgabe von CC-Material nicht beachtet werden. Dies führt zu erheblichen Störungen in unseren logistischen Prozessen.

Daher wird Veiling Rhein-Maas ab dem 1. Dezember 2022 in solchen Fällen die Annahme des CC-Materials – gemäß der Vereinbarung mit den Muttergesellschaften Landgard und Royal FloraHolland – verstärkt zurückweisen müssen. Der Lkw muss die Verladerampe anschließend mit den zurückgewiesenen Einheiten verlassen bzw. der Abholdienst wird in diesem Fall nicht ausgeführt. Wir bitten Sie daher ausdrücklich, bei der Rückgabe von CC-Material die geltenden Vorschriften zu beachten.

Rückgabevorschriften
Bei der Rückgabe von CC-Material in unseren CC-Depots oder über unseren Abholdienst für CC-Container gelten folgende Vorschriften*:

  • An allen CC-Containern muss sowohl ein original TAG5-Schloss als auch eine originale CC-Metallplakette angebracht sein.
  • Die CC-Container (max. 10 Stück per Stapel) müssen so übereinander gestapelt werden, dass sich alle TAG5-Schlösser auf der gleichen Seite befinden. Die dazugehörigen Holme des CC-Containers (immer 4 Stück) müssen dabei an der gegenüberliegenden Seite herausragen.
  • Defekte CC-Container sowie defekte CC-Bretter müssen vom intakten Material separiert werden. Es muss sichergestellt sein, dass defekte CC-Bretter problemlos und schnell abgepackt werden können. Dies bedeutet, dass die defekten Bretter gesammelt über den intakten CC-Bretter gestapelt werden müssen. Ab einer Menge von mehr als fünf defekten CC-Brettern müssen diese auf einem separaten, intakten CC-Container abgegeben werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Logistische Mittel auf.

*Hinweis: Beachten Sie dazu auch Artikel 4.1 in den „Allgemeinen Bedingungen für Verpackung und Ladungsträger“.