Vorschriften zur Rückgabe von CC-Containern

11 März 2022

Für einen reibungslosen logistischen Prozess ist es wichtig, dass nur funktionsfähige CC-Container und CC-Bretter in den Verkehr gebracht werden. Wir bitten Sie daher, bei der Rückgabe von CC-Material in unseren CC-Depots oder über unseren Abholdienst für CC-Container die geltenden Vorschriften zu beachten.


Rückgabevorschriften
Bei der Rückgabe von CC-Material in unseren CC-Depots oder über unseren Abholdienst für CC-Container gelten folgende Vorschriften*:

  • An allen CC-Containern muss sowohl ein original TAG5-Schloss als auch eine originale CC-Metallplakette angebracht sein.
  • Die CC-Container (max. 10 Stück per Stapel) müssen so übereinander gestapelt werden, dass sich alle TAG5-Schlösser auf der gleichen Seite befinden. Die dazugehörigen Holme des CC-Containers (immer 4 Stück) müssen dabei an der gegenüberliegenden Seite herausragen.
  • Defekte CC-Container sowie defekte CC-Bretter müssen vom intakten Material separiert werden. Es muss sichergestellt sein, dass defekte CC-Bretter problemlos und schnell abgepackt werden können. Dies bedeutet, dass die defekten Bretter gesammelt über den intakten CC-Bretter gestapelt werden müssen. Ab einer Menge von mehr als fünf defekten CC-Brettern müssen diese auf einem separaten, intakten CC-Container abgegeben werden.

Werden diese Regeln nicht beachtet, muss Veiling Rhein-Maas die Annahme des CC-Materials, gemäß der Vereinbarung mit den Muttergesellschaften Landgard und Royal FloraHolland, leider zurückweisen. Der Lkw muss die Verladerampe dann verlassen bzw. der Abholdienst wird in diesem Fall nicht ausgeführt.

Als Hilfestellung für Sie bzw. Ihre Fahrer hängen wir in den entsprechenden Bereichen neue Schilder auf, auf denen die Rückgabevorschriften von CC-Material visuell dargestellt sind. Dieses Schild können Sie sich außerdem hier als PDF herunterladen und ausdrucken. Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Logistische Mittel auf.

*Hinweis: Beachten Sie dazu auch Artikel 4.1 in den „Allgemeinen Bedingungen für Verpackung und Ladungsträger“.