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war es bis zum 1. August notwendig, zwei Lieferscheine pro Ladungsträger zu drucken. Durch eine Umstellung des Arbeitsprozesses reicht inzwischen ein Lieferschein. Dadurch wird der Papierverbrauch an dieser
bisher notwendig, zwei Lieferscheine pro Ladungsträger zu verwenden. Mit der Umstellung des Arbeitsprozesses ist es jedoch ab dem 1. August 2023 möglich, nur noch einen Lieferschein zu verwenden. Mit dieser
gruppen finden Sie hier zum Download. Bitte beachten Sie diese Änderungen beim Erstellen der Lieferscheine. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen Ute Haberland und Heinz Hovestädt
nicht am nächstfolgenden Versteigerungstag versteigert werden soll, befestigen Sie bitte vor dem Lieferschein ein DIN-A4-Blatt mit dem Text „Versteigern am …“. Hier geben Sie dann bitte den gewünschten V
bei Veiling Rhein-Maas vermarkten möchten, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass auf dem EAB (Lieferschein) das richtige Verkaufsdatum „18. Mai 2023“ angegeben wird. Ansonsten kann der EAB nicht verarbeitet
bei Veiling Rhein-Maas vermarkten möchten, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass auf dem EAB (Lieferschein) das richtige Verkaufsdatum „27. April 2023“ angegeben wird. Ansonsten kann der EAB nicht verarbeitet
Anlieferbereichen von Veiling Rhein-Maas aufgestellt und mit allen notwendigen Informationen (u. a. Lieferscheine, Leitetiketten, weitere Informationen) versehen sein muss. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie
werden, damit die Mitarbeiter von Veiling Rhein-Maas zwischen den Containern laufen und die Lieferscheine erfassen können. Die Reihe kann vom Anlieferer selbst ausgewählt werden. Einzelne Ladungsträger