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Zur Festlegung des Steuersatzes sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Kombinationsartikel nach der „Bedeutung der Bestandteile in der Verwendung, im Wert und in der Menge“ geprüft wird. Die Ergebnisse fließen
anzuliefern. An Ware, die nicht am nächstfolgenden Versteigerungstag versteigert werden soll, befestigen Sie bitte vor dem Lieferschein ein DIN-A4-Blatt mit dem Text „Versteigern am …“. Hier geben Sie
Anliefermeldungen. Darüber hinaus können dort Uhrvorverkaufspreise und Anlieferer-Mindestpreise festgelegt werden. Außerdem sind im Portal Dokumente wie z. B. Wochenabrechnungen, Tagesergebnisse und ähnliches