Genehmigte Mengen seit dem 1. Februar 2024 einsehbar
Bitte überprüfen Sie Ihre genehmigten Anliefermengen in Ihrer Online-Umgebung. Wenn keine Korrektur der Jahresanliefermeldung vorgenommen wurde, sind die Zahlen in den Spalten „gemeldet“ und „genehmigt“ identisch. Sofern sich im Jahresverlauf Änderungen bei gemeldeten Mengen und/oder Produkten ergeben oder auch wenn Ihre genehmigten Mengen erreicht sind, kontaktieren Sie bitte frühzeitig den für Sie zuständigen Sortimentsmanager.