Genehmigte Mengen ab dem 14. Februar 2025 einsehbar
Bitte überprüfen Sie Ihre genehmigten Anliefermengen im Portal. Wenn keine Korrektur der Jahresanliefermeldung vorgenommen wurde, sind die Zahlen in den Spalten „gemeldet“ und „genehmigt“ identisch. Sofern sich im Jahresverlauf Änderungen bei gemeldeten Mengen und/oder Produkten ergeben oder auch wenn Ihre genehmigten Mengen erreicht sind, kontaktieren Sie bitte frühzeitig den für Sie zuständigen Sortimentsmanager.