Für die Anlieferung gelten weiterhin die folgende Regeln:
- Für alle Anlieferer, die in den vergangenen Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab zuvor genanntem Datum die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern.
- Dies gilt nur im Verhältnis von 90 % A1-Qualität zu 10 % A2-Qualität. Eine ausschließliche Anlieferung von A2-Qualität ist nicht zulässig.
- Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.
- Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet.
- Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen.
- Die Anlieferung von Handelsware ist nach wie vor nicht zugelassen.
Die Anlieferung von Topfpflanzen in B-Qualität ist weiterhin nicht möglich.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeitern der Qualitätskontrolle auf.