Alle Produkte, die z. B. als A2-Qualität angeliefert werden, aber bei der Qualitätskontrolle nicht den Anforderungen entsprechen und demzufolge heruntergestuft werden, können von der Versteigerung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Anlieferer von den Mitarbeitern der Qualitätskontrolle informiert. Der Anlieferer hat anschließend die Möglichkeit, diese Produkte noch am selben Tag oder spätestens am geplanten Versteigerungstag zu den gültigen Öffnungszeiten in Halle K abzuholen.
Falls die Abholung bis zum geplanten Versteigerungstag nicht erfolgt, werden diese Produkte zu den entsprechenden Entsorgungsgebühren kostenpflichtig vernichtet.
Des Weiteren wird pro Ladungsträger eine Logistikgebühr in Höhe von 10 € an den Anlieferer belastet. Bitte beachten Sie diese Anpassungen bei der Anlieferung Ihrer Produkte.