Bitte halten Sie die Regeln für Gewerbeabfälle ein

23 Juli 2020

Aus gegebenen Anlass weisen wir Sie nochmals auf die Regeln für Gewerbeabfälle hin. Bitte unterstützen Sie uns und achten Sie darauf, Ihren Müll korrekt einzusortieren.


Standorte für die Entsorgung
An den videoüberwachten Eco-Points können kleinere Mengen Transportverpackungen (bis zu einem maximalen Volumen von ½ STW), die durch Verdichten und Verladen des Einkaufs am selben Versteigerungstag entstanden sind, entsorgt werden:

  • Halle A
  • Halle E
  • Halle H

Abfälle, die im Zusammenhang mit der Versteigerung entstanden sind, können an den folgenden Standorten entsorgt werden:

  • Halle K (Eco-Park)
  • Halle R (CC-Depot)

Zulässige Abfälle
Es ist strengstens verboten, Müll von außerhalb der Versteigerung, zum Beispiel von zu Hause, bei der Versteigerung zu entsorgen oder Abfälle außerhalb der dafür vorgesehen Standorte (beispielsweise auf ungenutzten Ladungsträgern) zu entsorgen.
Die Einhaltung dieser Regeln ist laut Versteigerungsordnung verpflichtend. Bei Nichteinhaltungen können Verwaltungsgebühren von bis zu 300 Euro je Vergehen erhoben werden.

Wenn Sie Fragen zu den Regeln für Gewerbeabfälle haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeitern der Abteilung Logistische Mittel auf.