CC-Container ausschließlich mit TAG6-Label zugelassen

31 Januar 2025

Wie bereits kommuniziert, sind alle Anlieferer und Kunden seit dem 4. Januar 2025 verpflichtet, nur noch CC-Container mit angebrachtem TAG6-Label zu verwenden.

Alle CC-Container, an denen kein TAG6-Label oder ein falsches Label angebracht ist, können derzeit nicht versteigert und umgepackt werden. Diese müssen von den jeweiligen Anlieferern wieder abgeholt werden. Diese Regelung gilt sowohl für die Anlieferung an der Uhr als auch für die Anlieferung beim Klokservice.

Achten Sie deshalb darauf, dass Sie nur CC-Container verwenden, an denen ein TAG6-Label angebracht ist, damit ein reibungsloser Versteigerungs- und Klokserviceablauf gesichert ist.

© Container Centralen