Bei monoverpackter Ware reicht als Detailbild auch:
- ein Foto der losen Pflanze oder
- ein Foto der Palette mit einer daneben platzierten Pflanze.
Weitere Informationen finden Sie in den Guidelines für Produktbilder:
Bitte stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Detailbilder rechtzeitig vorliegen und den Guidelines entsprechen. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen haben!
Sollten die Mitarbeiter der Qualitätskontrolle ab dem 1. Januar 2027 feststellen, dass ein erforderliches Detailbild fehlt, wird das Produktfoto gelöscht. Die betroffenen Ladungsträger werden dann am Ende der jeweiligen Uhr versteigert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sortimentsmanagement, an die Versteigerer oder an die Qualitätskontrolle.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!