EmpCo-Richtlinie: Nachhaltigkeitaussagen EU-weit neu geregelt

22 Mai 2026

Das Thema Nachhaltigkeit spielt in der Grünen Branche eine wichtige Rolle. Damit Aussagen zu diesem Thema im Handel künftig insgesamt verbindlicher und für die Verbraucher*innen nachvollziehbar werden, hat die EU bereits 2024 die EmpCo-Richtlinie erlassen. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“.

Die Richtlinie ist ab dem 27. September 2026 in der gesamten EU verbindlich anzuwenden und betrifft die Kommunikation der gesamten Grünen Branche. Ab diesem Zeitpunkt dürfen allgemeine Aussagen wie z.B. „umweltfreundlich“, „bienenfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ nur noch verwendet werden, wenn eine unabhängige, dritte Instanz die Aussagen wissenschaftlich geprüft hat. Dies gilt auch für die Verwendung von Bildern (z.B. einer Biene), Marken oder Piktogrammen.

Erzeugerbetriebe sollten auf jeden Fall Ihre Produktverpackungen eingehend prüfen, um sicherzustellen, dass diese die EmpCo-Anforderungen auch nach dem 27. September 2026 erfüllen.

Bei Fragen können Sie sich direkt an unsere Kollegen*innen aus dem Sortimentsmanagement wenden. >