Die Richtlinie ist ab dem 27. September 2026 in der gesamten EU verbindlich anzuwenden und betrifft die Kommunikation der gesamten Grünen Branche. Ab diesem Zeitpunkt dürfen allgemeine Aussagen wie z.B. „umweltfreundlich“, „bienenfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ nur noch verwendet werden, wenn eine unabhängige, dritte Instanz die Aussagen wissenschaftlich geprüft hat. Dies gilt auch für die Verwendung von Bildern (z.B. einer Biene), Marken oder Piktogrammen.
Erzeugerbetriebe sollten auf jeden Fall Ihre Produktverpackungen eingehend prüfen, um sicherzustellen, dass diese die EmpCo-Anforderungen auch nach dem 27. September 2026 erfüllen.
Bei Fragen können Sie sich direkt an unsere Kollegen*innen aus dem Sortimentsmanagement wenden. >