EmpCo-Richtlinie: Verbindliche Anforderungen für ihre Anlieferung

23 Oktober 2026

Seit dem 27. September 2026 gelten die durch die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-Richtlinie“) eingeführten neuen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Verbraucherkommunikation.

Vor diesem Hintergrund gelten für sämtliche Anlieferungen bei Veiling Rhein-Maas folgende verbindliche Anforderungen:

Ware, die nach dem 26. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurde bzw. wird, darf von Ihnen ausschließlich in einer EmpCo-konformen Ausgestaltung geliefert werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Produktkennzeichnungen und Verpackungen,
  • Aufdrucke und sonstige Produktinformationen,
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen,
  • entsprechende Siegel, Symbole und sonstige umweltbezogene Kennzeichnungen.

Wir bitten Sie daher, Ihre Produktions-, Kennzeichnungs- und Lieferprozesse entsprechend anzupassen und insbesondere sicherzustellen, dass nach dem 26. September 2026 erstmals in Verkehr gebrachte Ware ausschließlich EmpCo-konform an uns geliefert wird.

Bei Fragen können Sie sich direkt an unsere Kollegen*innen aus dem Sortimentsmanagement wenden. >