Fahren mit offener Ladeklappe bzw. offenen Hecktüren ist strengstens untersagt!

8 April 2022

Wenn Sie (Anlieferer, Kunde, Spediteur, usw.) auf unserem Betriebsgelände unterwegs sind, müssen Sie Ihre Ladung immer ordnungsgemäß sichern. Außerdem müssen die Ladeklappe bzw. die Hecktüren Ihres Lkw auch auf kurzen Strecken immer verschlossen sein.

Durch das Fahren mit offener Ladeklappe bzw. offenen Hecktüren entstehen lebensgefährliche Situationen für den nachfolgenden bzw. entgegenkommenden Verkehr, wenn z. B. Ladungsträger herunterfallen oder die Türen während der Fahrt zuschlagen. Bei wiederholter Missachtung dieser Vorschrift sind wir leider gezwungen, Ihnen gegenüber ein Hausverbot für das gesamte Betriebsgelände auszusprechen.