Durch das Fahren mit offener Ladeklappe bzw. offenen Hecktüren entstehen lebensgefährliche Situationen für den nachfolgenden bzw. entgegenkommenden Verkehr, wenn z. B. Ladungsträger herunterfallen oder die Türen während der Fahrt zuschlagen. Bei wiederholter Missachtung dieser Vorschrift sind wir leider gezwungen, Ihnen gegenüber ein Hausverbot für das gesamte Betriebsgelände auszusprechen.
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