Fahren mit offener Ladeklappe bzw. offenen Hecktüren strengstens untersagt

23 März 2023

In den letzten Tagen sind leider wieder vermehrt Lkw aufgefallen, die mit offener Ladeklappe bzw. offenen Hecktüren auf dem Betriebsgelände fahren und somit die Entstehung lebensgefährlicher Situationen für den nachfolgenden bzw. entgegenkommenden Verkehr in Kauf genommen haben.


Daher weisen wir Sie nochmals eindringlich darauf hin, dass Sie Ihre Ladung auf unserem Betriebsgelände immer ordnungsgemäß sichern müssen. Außerdem müssen die Ladeklappe bzw. die Hecktüren Ihres Lkw auch auf kurzen Strecken immer verschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass jeder durch uns festgestellte Verstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro geahndet wird. Dieses wird Veiling Rhein-Maas für wohltätige Zwecke spenden. Bei wiederholter Missachtung dieser Vorschrift sind wir leider gezwungen, dem Verantwortlichen gegenüber ein Hausverbot für das gesamte Betriebsgelände auszusprechen. Wir vertrauen auf Ihre Unterstützung!