Bitte beachten Sie, dass an jedem Fahrzeug, das auf dem Betriebsgelände unterwegs ist, der Aufkleber „Fahrgenehmigung“ mit aktuellem Kalenderjahr deutlich sichtbar an der Vorderseite angebracht sein muss. Dies dient der Sicherung der Prozesse und Erhöhung der Sicherheit aller Anwesenden.
Diese Fahrgenehmigung muss mithilfe eines Formulars über Fahrgenehmigung@ beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie veilingrheinmaas.dehier. Bitte legen Sie eine für 2025 gültige Versicherungsbescheinigung, das heißt die Bestätigung einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für das genutzte Gerät, bei. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Aufkleber.
Es ist nicht gestattet Elektroschlepper oder Elektro-Mobile ohne eine von Veiling Rhein-Maas ausgestellte Fahrgenehmigung zu fahren.
Bei festgestellten Zuwiderhandlungen und bei Verstößen gegen die nachstehenden, allgemein geltenden Fahrregeln behält sich Veiling Rhein-Maas zudem vor, die Fahrgenehmigung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
Fahrregeln
Es ist untersagt:
- sogenannte Kleinstfahrzeuge (Roller/Tretroller/Skateboards/Hoverboards etc.) mit und ohne Elektroantrieb oder andere Elektro-Mobile ohne eine von Veiling Rhein-Maas ausgestellte Fahrgenehmigung auf dem Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas zu benutzen, mit Ausnahme von Fahrrädern und E-Bikes.
- mit den Fahrzeugen in einer nicht der Situation angemessenen Geschwindigkeit innerhalb der Gebäude zu fahren. In jedem Fall aber ist es untersagt mehr als 15 km/h zu fahren.
- während des Versteigerungsbetriebs über die laufende Kettenbahn und/oder Knotenpunkte derselben mit Fahrzeugen und/oder Ladungsträgern zu fahren oder diese zu kreuzen.
- Ladungsträger mit dem Fahrrad zu ziehen bzw. zu transportieren.
- beim Fahren ein Mobiltelefon zu nutzen oder zu telefonieren.
- Mit mehr Menschen auf dem Fahrzeug zu sitzen, als Sitzplätze vorhanden sind
- mehr als 20 Stapelwagen hintereinander oder 20 CC-Container in Doppelreihe anzukoppeln und zu transportieren.
- Offenes Feuer/Zigaretten in unmittelbarer Nähe zum Elektrofahrzeug zu benutzen.
Bitte beachten Sie diese Fahrregeln und leiten Sie diese im Rahmen Ihrer Fahraufträge an Ihre Mitarbeitenden weiter!