Zulässige Abfälle
Es dürfen nur Abfälle entsorgt werden, die im Zusammenhang mit der Versteigerung entstanden sind, zum Beispiel Folienabfälle, Töpfe aus Kunststoff oder Wasserpaletten. Abfälle von außerhalb der Versteigerung, zum Beispiel von zu Hause, müssen also anderweitig entsorgt werden. Bringen Sie nur zulässige Abfälle zu den dafür vorgesehenen Standorten!
Die Einhaltung dieser Regeln ist laut Versteigerungsordnung verpflichtend. Bei Nichteinhaltungen können Verwaltungsgebühren von bis zu 300 Euro je Vergehen erhoben werden. Bitte beachten Sie, dass die im gesamten Betrieb bestehende Videoanlage zu Kontrollzwecken eingesetzt wird.
Standorte für die Entsorgung
An den Eco-Points können kleinere Mengen Transportverpackungen (bis zu einem maximalen Volumen von ½ STW), die durch Verdichten und Verladen des Einkaufs am selben Versteigerungstag entstanden sind, entsorgt werden:
- Halle A
- Halle E
- Halle H
Abfälle, die im Zusammenhang mit der Versteigerung entstanden sind, können an dem folgenden Standort entsorgt werden (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Regeln für die Entsorgung):
- Halle K (Eco-Park)
Wenn Sie Fragen zu den Regeln für die Entsorgung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeitern der Abteilung Logistische Mittel (Verpackung) auf.