Glitter aus Mikroplastik verboten

24 November 2023

Seit dem 17. Oktober 2023 gilt europaweit eine neue EU-Verordnung, die losen Glitter aus Mikroplastik verbietet. Aufgrund ihrer Größe von weniger als fünf Millimeter zählen diese Partikel als unlöslich und schwer abbaubar. Ziel dieser Verordnung ist es, die Umwelt vor Verschmutzung mit Mikroplastik zu schützen. Diese nachhaltige Maßnahme wird in Zukunft auch bei Veiling Rhein-Maas umgesetzt.

Grundsätzlich gilt für die Nutzung von Glitter aus Mikroplastik, dass der Glitter nicht in die Umwelt freigesetzt werden darf. Deswegen sollten Sie beim Verkauf Ihrer Waren auf folgende Punkte achten:

  • Der Glitter darf Bestandteil eines Artikels sein, darf sich allerdings nicht davon ablösen (Benutzen Sie hier bspw. Glitterkleber).
  • Glitter aus anorganischem Material, welches wasserlöslich oder biologisch abbaubar ist, darf weiterhin genutzt werden.

Um der EU-Verordnung nachzukommen, empfiehlt auch der Bundesverband Einzelhandelgärtner (kurz: BVE), den Einsatz von Glitter in Gartenbau- und Floristikprodukten zu vermeiden, um eine Freisetzung von Mikroplastik zu unterbinden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Falls Sie Fragen zum Thema haben, melden Sie sich gerne bei den Ansprechpartnern vom Qualitätsmanagement.