Grundsätzlich gilt für die Nutzung von Glitter aus Mikroplastik, dass der Glitter nicht in die Umwelt freigesetzt werden darf. Deswegen sollten Sie beim Verkauf Ihrer Waren auf folgende Punkte achten:
- Der Glitter darf Bestandteil eines Artikels sein, darf sich allerdings nicht davon ablösen (Benutzen Sie hier bspw. Glitterkleber).
- Glitter aus anorganischem Material, welches wasserlöslich oder biologisch abbaubar ist, darf weiterhin genutzt werden.
Um der EU-Verordnung nachzukommen, empfiehlt auch der Bundesverband Einzelhandelgärtner (kurz: BVE), den Einsatz von Glitter in Gartenbau- und Floristikprodukten zu vermeiden, um eine Freisetzung von Mikroplastik zu unterbinden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Falls Sie Fragen zum Thema haben, melden Sie sich gerne bei den Ansprechpartnern vom Qualitätsmanagement.