Anliefermeldungen Topfpflanzen sind verpflichtend
Anlieferer von Topfpflanzen, welche die Versteigerung beliefern möchten, sind auch 2025 gemäß Versteigerungsordnung verpflichtet, eine Jahresanliefermeldung und eine Wochenmeldung abzugeben. Dies bedeutet, dass nicht zur Versteigerung angemeldete Ware je nach Marktlage von der Versteigerung ausgeschlossen werden kann. Je nach Produktgruppe muss die Jahresanlieferungsmeldung für Topfpflanzen entweder im Dezember für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember oder im Juni für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni erfolgen. Die Jahresmeldungen für Produkte, die im vergangenen Juni für den Mehrjahreszeitraum 7-2024/ 6-2025 eingegeben wurden (Bellis, Euphorbia pulcherrima, Helleborus, Knollen- und Zwiebelpflanzen, Myosotis, Oxalis, Primula acaulis, Azaleen blühend), sind von der Aktivierung der Eingabemöglichkeit nicht betroffen und können daher nicht mehr geändert werden.
Gemeldete und genehmigte Mengen
Werden Meldemengen einzelner Produkte nicht in der gemeldeten Menge akzeptiert, können die angepassten Mengen nach der Meldephase in der Online-Umgebung der Jahresmeldung unter „genehmigt“ eingesehen werden. Jeder Anlieferer hat tagesaktuell die Möglichkeit, seine Meldemengen im Vergleich zu den angelieferten Mengen einzusehen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Sortimentsmanager gerne zur Verfügung.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Jahresmeldungen ausschließlich für die Versteigerung und nicht für den Klokservice gelten.