In letzter Zeit werden vermehrt unter anderem Heftklammern als Befestigungsmittel für Etiketten genutzt. Gemäß Artikel drei Absatz acht der Allgemeinen Bedingungen für Verpackungen und Ladungsträger ist es den Anlieferern und Kunden untersagt, das Äußere der Verpackungen zu verändern.
Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verletzungsrisiko, Sortieraufwand und wirkt sich negativ auf die Qualität der Mehrwegverpackungen aus. Mehrwegverpackungen, an denen Etiketten mit Heftklammern befestigt sind, werden von Veiling Rhein-Maas nicht mehr angenommen. Für Fragen zu diesem Thema können Sie Kontakt mit der Abteilung Logistische Mittel aufnehmen.