Pflanzenpass: Botanischen Namen eintragen

4 Oktober 2022

Im Rahmen der Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031/EU sind Topfpflanzen-Anlieferer verpflichtet, bei jeder Lieferung den Pflanzenpass hinzuzufügen. Bitte beachten Sie zudem, dass hier unter Punkt A die Angabe des botanischen Namens der Pflanze gesetzlich vorgeschrieben ist – deutsche Bezeichnungen sind nicht zulässig.


Weitere Informationen zur Eingabe des botanischen Namens finden Sie unter anderem hier: