VerpackG – Jetzt im Verpackungsregister LUCID registrieren

22 Juni 2022

Aufgrund einer Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) greift ab Freitag, den 1. Juli 2022, ein automatisches Vertriebsverbot für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wenn diese nicht beteiligt bzw. lizenziert wurden. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Anlieferer, dieser Registrierungs- und Meldepflicht nachzukommen.


Für uns als Veiling Rhein-Maas gilt eine aktive Pflicht, Ihre Registrierung zu kontrollieren. Falls bei der Überprüfung festgestellt wird, dass Ihr Betrieb bzw. Ihre Verpackungen nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen wir Ihre Produkte nicht mehr über Veiling Rhein-Maas vermarkten, da die Verpackung (und die darin enthaltene Ware) aufgrund des ab dem 1. Juli 2022 gesetzlich bestehenden Vertriebsverbots nicht verkehrsfähig ist.

Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, diese Registrierung – sofern noch nicht geschehen – sofort auf der Website vom Verpackungsregister LUCID vorzunehmen! Diese Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.

Bitte beachten Sie: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist von jedem Anlieferer vorzunehmen. Vergessen Sie nicht, die richtige Transportverpackung (Einweg/Mehrweg/usw.) mitzuteilen und sofern sie einen Vertrag mit einem Recyclingunternehmen abgeschlossen haben, diesen anzugeben!

Wenn Sie Anlieferer von Royal FloraHolland sind, denken Sie bitte daran, Ihre LUCID-Registrierungsnummer über MyFloraHolland in das System einzugeben. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie weiterhin problemlos bei Veiling Rhein-Maas anliefern können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website oder im Newsletter von Royal FloraHolland und erhalten Sie über das Contact Center (+31 88 7898989).

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Mark Ledwig, Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, auf.