VerpackG – Novelle ab 1. Juli 2022

29 April 2022

Bereits seit Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz („VerpackG“). Dieses Gesetz beinhaltet eine Registrierungs- und Meldepflicht im Zusammenhang mit Verkaufsverpackungen, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich ab Freitag, den 1. Juli 2022, wesentliche Änderungen aufgrund einer Novelle dieses Gesetzes ergeben.


Registrierungspflicht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (sog. „LUCID“) übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und zu veröffentlichen sowie für Transparenz und Rechtsklarheit (z. B. Datenmeldung) zu sorgen.
Die Verantwortung, dieser Gesetzespflicht nachzukommen, liegt alleine bei Ihnen als Anlieferer. Für Anlieferer, die keine gültige Registrierung bei LUCID vorweisen können, ist es ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr möglich, die Verkaufskanäle von Landgard und/oder Veiling Rhein-Maas zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, sofern noch nicht geschehen, sich sofort zu registrieren.

Alle weiteren Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auf www.verpackungsregister.org.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Mark Ledwig, Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, auf.

Mark Ledwig
Mark Ledwig
Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr
+49 2839 59 3300
+49 173 727 8318