Registrierungspflicht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (sog. „LUCID“) übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und zu veröffentlichen sowie für Transparenz und Rechtsklarheit (z. B. Datenmeldung) zu sorgen.
Die Verantwortung, dieser Gesetzespflicht nachzukommen, liegt alleine bei Ihnen als Anlieferer. Für Anlieferer, die keine gültige Registrierung bei LUCID vorweisen können, ist es ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr möglich, die Verkaufskanäle von Landgard und/oder Veiling Rhein-Maas zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, sofern noch nicht geschehen, sich sofort zu registrieren.
Alle weiteren Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auf www.verpackungsregister.org.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Mark Ledwig, Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, auf.
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