Wichtige Verhaltensregeln auf unserem Betriebsgelände

18 Juni 2020

Veiling Rhein-Maas liegt die Sicherheit und Gesundheit der Kunden, Anlieferer und Mitarbeiter am Herzen. Daher informieren wir Sie hier über einige wichtige Verhaltensregeln auf dem Betriebsgelände in Straelen-Herongen.


Sicherheitsabstand
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen weisen wir Sie nochmals darauf hin, auf dem gesamten Betriebsgelände in Straelen-Herongen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Wenn Sie alleine auf einer Tribünenbank im Versteigerungssaal sitzen, nutzen Sie bitte ausschließlich freie, nicht gesperrte Sitzplätze. Bitte tragen Sie eine Maske, wenn Sie zu zweit auf einer Tribünenbank sitzen.

Maskenpflicht in logistischen Hallenbereichen
Ab Montag, den 22. Juni 2020, gilt für alle Kunden, Anlieferer und Mitarbeiter eine Maskenpflicht in allen logistischen Hallenbereichen von Veiling Rhein-Maas, um die Gesundheit von uns allen im Rahmen der aktuellen Entwicklungen zu schützen.

Nutzen Sie den ausgeschilderten Weg zum Aufstellbereich
Wie bereits kommuniziert, ist es nicht gestattet, die Kettenbahndurchgänge zum Versteigerungssaal zu nutzen. Bitte nutzen Sie ausschließlich den ausgeschilderten Weg vom Versteigerungssaal zum Aufstellbereich und wieder zurück. Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass an den Kettenbahndurchgängen Kameras installiert wurden, um eine widerrechtliche Nutzung dieser Durchgänge nachverfolgen zu können. Bitte beachten Sie, dass bei einer unerlaubten Nutzung dieser Durchgänge Sanktionen verhängt werden.

Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherzonen gestattet
Auf dem gesamten Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas gilt ein striktes Rauchverbot. Dieses Verbot wird derzeit häufig missachtet, sowohl vor dem Haupteingang, wo zudem nicht gelöschte Zigaretten im Mülleimer entsorgt werden, als auch im Gebäude und den Hallen selbst. Dies kann zu sehr gefährlichen Situationen führen und auch einen Feueralarm auslösen. Nutzen Sie bitte nur die ausgewiesenen Raucherzonen in den Hallen und im Außenbereich sowie den Raucherraum neben dem Markt Bistro im Foyer der Versteigerung. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere Artikel 2 Satz 5.11 der Hausordnung.

Fahrgenehmigung für Fahrzeuge mit drei oder mehr Rädern
Auf dem Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas ist es untersagt, sogenannte E-Mobile (Elektromotorroller/Elektro-[Tret-]Roller/E-Bikes/E-Skateboards etc.) oder andere Elektro-Mobile mit weniger als drei Rädern zu benutzen. Für die Benutzung von Fahrzeugen mit drei oder mehr Rädern, ist eine Genehmigung von Veiling Rhein-Maas notwendig. Diese kann mithilfe eines Formulars über Fahrgenehmigung@spam-protectveilingrheinmaas.de beantragt werden. Das notwendige Antragsformular finden Sie hier. Bitte beachten Sie hierzu unsere aktualisierte Hausordnung, insbesondere Artikel 2 Satz 5.15.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!