Aktuelle Informationen Coronavirus: Neue Regelungen für Einreisende aus den Niederlanden

8 April 2021

Die Bundesregierung hat die Niederlande am 4. April 2021 mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Diese Entscheidung bringt einige neue Regelungen für Reisen ins Nachbarland sowie die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland mit sich, die besonders für unsere Partner und ihre Mitarbeiter in der Grenzregion relevant sind. Die in den Niederlanden wohnenden Mitarbeiter von Veiling Rhein-Maas wurden über nachfolgende Regelungen bereits informiert.


Alle Kunden, Anlieferer oder Transporteure von Veiling Rhein-Maas finden nachstehend die wichtigsten Vorschriften übersichtlich zusammengefasst. Alle weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.

1. Anmeldepflicht
Generell besteht bei Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland eine Anmeldepflicht auf www.einreiseanmeldung.de.

  • Ausnahmen gibt es jedoch für Durchreisende oder Aufenthalte bis zu 24 Stunden (sowohl in NRW als auch in den Niederlanden).
  • Grenzpendler müssen jedoch die digitale Einreiseanmeldung einmal wöchentlich ausfüllen, diese ist dann 7 Tage gültig.


2. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Zugelassen sind sowohl PCR-Tests und PoC-Schnelltests als auch Selbsttests, die unter Aufsicht von fachkundigem Personal durchgeführt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Testtermine in den Niederlanden nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden.
Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen:

  • Für Grenzpendler ist ein Test jeweils 72 Stunden gültig und kann sowohl vor als auch unverzüglich nach der Einreise (z. B. am Arbeitsplatz oder in einem Testzentrum) gemacht werden.
  • Durchreisende, Warentransporte mit Aufenthalt der Personen unter 72 Stunden, Sicherheitskräfte bei Einsätzen und begründete Einzelfälle mit entsprechendem Antrag beim Gesundheitsamt sind von der Testpflicht ausgenommen.


3. Arbeitgeber-Bescheinigung
Grenzpendler müssen zudem eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, um glaubhaft zu machen, dass sie die Voraussetzungen als Grenzpendler erfüllen.


Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.