Bitte sortieren Sie Ihre Gewerbeabfälle richtig ein!

17 September 2020

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass nur Abfälle, die im Zusammenhang mit der Versteigerung entstanden sind, beim Eco-Park in Halle K oder im CC-Depot in Halle R entsorgt werden dürfen. Bitte sortieren Sie Ihre Gewerbeabfälle in den richtigen Müllcontainern ein! Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Korrekte Einsortierung
Auf Hinweisschildern an den Müllcontainern ist deutlich angegeben, welches Material dort entsorgt werden darf und welche Abfälle dort nicht entsorgt werden dürfen. Es ist zudem strengstens verboten, Müll von außerhalb der Versteigerung, zum Beispiel von Zuhause, bei der Versteigerung zu entsorgen oder Abfälle außerhalb der dafür vorgesehen Standorte (beispielsweise auf ungenutzten Ladungsträgern) zu entsorgen.

Nichteinhaltung der Regeln für Gewerbeabfälle
Für die Entsorgung von Gewerbeabfällen bei Veiling Rhein-Maas gelten Bestimmungen, die in den Regeln für Gewerbeabfälle festgeschrieben sind. Die Einhaltung dieser Regeln ist laut Versteigerungsordnung verpflichtend und kann mit Hilfe von Kameraüberwachung nachverfolgt werden. Bei Nichteinhaltungen können Verwaltungsgebühren von bis zu 300 Euro je Vergehen erhoben werden.