Fahrgenehmigung für Fahrzeuge mit drei oder mehr Rädern für 2021

10 Dezember 2020

Für die Benutzung von Fahrzeugen mit drei oder mehr Rädern auf dem Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas benötigen Sie auch für 2021 wieder eine Genehmigung von Veiling Rhein-Maas. Bitte beachten Sie, dass an jedem Fahrzeug, das auf dem Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas genutzt wird, der Aufkleber „Fahrgenehmigung“ mit aktuellem Kalenderjahr deutlich sichtbar an der Vorderseite angebracht werden muss. Dies dient der Sicherung der Prozesse und Erhöhung der Sicherheit aller Anwesenden.


Diese Fahrgenehmigung muss mithilfe eines Formulars über Fahrgenehmigung@spam-protectveilingrheinmaas.de beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie hier. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Aufkleber.

Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass es untersagt ist, auf unserem Betriebsgelände, sogenannte E-Mobile (Elektromotorroller/Elektro-[Tret-]Roller/E-Bikes/E-Skateboards etc.) oder andere Elektro-Mobile mit weniger als drei Rädern zu benutzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!