FFP2-Maskenpflicht im Versteigerungssaal und Foyer gilt weiterhin

29 Juni 2021

Bitte beachten Sie, dass im Versteigerungssaal und im Foyer bis auf Weiteres die Pflicht besteht eine FFP2-Maske zu tragen. Kunden, die alleine in einer Tribünenbank sitzen, sind nicht verpflichtet eine Maske zu tragen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass eine Maske getragen werden muss, sobald der Einkaufsplatz verlassen wird und sich im Versteigerungssaal bewegt wird oder man zu zweit in einer Tribünenbank sitzt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Halten Sie außerdem jederzeit 1,5 m Abstand zueinander ein und befolgen Sie die Hygienemaßnahmen.

Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.