Ordnungsgemäße Nutzung von Mehrwegverpackung

28 Oktober 2022

Bei der Verpackungsannahme von Veiling Rhein-Maas werden regelmäßig verfärbte Eimer abgegeben, die für gefärbte Blumen genutzt wurden. Derartige Verfärbungen können in der Eimerwaschanlage nicht gereinigt werden, da sie zu starken Verunreinigungen der Anlage führen, die dann entsprechend eine aufwendige Wartung erforderlich machen. Um dies zukünftig zu vermeiden, bitten wir Sie, ausschließlich gefärbte Blumen, deren Farbe getrocknet ist, in Schnittblumeneimern zu transportieren.


Entsprechend Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für Verpackung und Transportträger dürfen Anlieferer und Kunden das Äußere der Verpackungen nicht verändern, bekleben, bemalen oder, mit Ausnahme der von Veiling Rhein-Maas erlaubten Weise und an der vorgesehenen Position, anderweitig mit Markenzeichen, Symbolen oder Namen versehen. Darüber hinaus erstattet Veiling Rhein-Maas das Pfandgeld ausschließlich bei einwandfreier Rückgabe der Mehrwegverpackungen.
Veiling Rhein-Maas erstattet daher ab sofort keinen Pfand für die Rückgabe von durch Färbemittel verunreinigten Schnittblumeneimern.

Für Fragen zu diesem Thema können Sie Kontakt mit der Abteilung Logistische Mittel (Verpackung) aufnehmen.