Entsprechend Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für Verpackung und Transportträger dürfen Anlieferer und Kunden das Äußere der Verpackungen nicht verändern, bekleben, bemalen oder, mit Ausnahme der von Veiling Rhein-Maas erlaubten Weise und an der vorgesehenen Position, anderweitig mit Markenzeichen, Symbolen oder Namen versehen. Darüber hinaus erstattet Veiling Rhein-Maas das Pfandgeld ausschließlich bei einwandfreier Rückgabe der Mehrwegverpackungen.
Veiling Rhein-Maas erstattet daher ab sofort keinen Pfand für die Rückgabe von durch Färbemittel verunreinigten Schnittblumeneimern.
Für Fragen zu diesem Thema können Sie Kontakt mit der Abteilung Logistische Mittel (Verpackung) aufnehmen.
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