Für Ausgabe und Rücknahme der Mehrwegverpackung ist jedoch generell der gleiche Steuersatz zu verwenden. Daher schreibt das deutsche Finanzamt vor, dass Rücknahme von Mehrwegverpackung (inkl. Anlieferung von Mehrwegverpackung mit Produkten) innerhalb eines Übergangszeitraums noch analog zur Ausgabe zu besteuern sind.
Der Übergangszeitraum bemisst sich gemäß Schreiben des Bundesamtes für Finanzen dabei nach der Umschlagshäufigkeit der Mehrwegverpackung. Demzufolge werden bei Veiling Rhein-Maas für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 10. Juli 2020 alle Rücknahmen von Mehrwegverpackung, die mit 16 % gutgeschrieben wurden, im Nachgang dann auf 19 % Umsatzsteuer korrigiert.
Im Laufe des dritten Quartals 2020 werden Kunden und Anlieferer eine Sammelkorrekturabrechnung für die in diesem Zeitraum getätigten Rücknahmen von Mehrwegverpackungen erhalten. Das gleiches Vorgehen wird auch nach der Rückkehr zu 19 % Umsatzsteuer in 2021 angewendet werden. Hiervon sind i. d. R. Anlieferer und Kunden mit Sitz in Deutschland betroffen.
Zu besseren Übersicht finden Sie folgend eine Zusammenfassung des gerade beschriebenen Sachverhalts.
- 1. Juli 2020 - 10. Juli 2020: Zeitraum, in dem die Umsatzsteuer für Rücknahmen von Mehrwegverpackungen auf 19 % korrigiert wird.
- 1. Januar 2021 - 10. Januar 2021: Zeitraum, in dem die Umsatzsteuer für Rücknahmen von Mehrwegverpackungen auf 16 % korrigiert wird.
Ansprechpartner
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die folgenden Kontaktpersonen:
Florian Voss, Kreditorenbuchhaltung Landgard, T: +49 2839 59 1768
Mark Ledwig, Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, T: +49 2839 59 3300
Nico Wehr, Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, T: +49 2839 59 3306
Grignion van der Asdonk, Versteigerungsadministration, T: +49 2839 59 3269