Uhrvorverkauf: Anpassungen der Mindestabnahme und Nutzung bei Einzelpartien

26 April 2023

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden auch dieses Jahr während der Frühversteigerung einige Anpassungen beim Uhrvorverkauf vorgenommen. Um die logistischen Prozesse schnellstmöglich verarbeiten zu können, wird die Mindestabnahmemenge im Uhrvorverkauf bei einem Großteil der Produkte erhöht.


Für Kunden gilt:

  • Es müssen bei Einzelpartien von Zimmerpflanzen mind. zwei Lagen reserviert werden.
  • Bei verschiedenen Gartenpflanzen ist bei Einzelpartien vorläufig keine Reservierung mehr möglich.
  • Bis auf Weiteres sind bei Groß- und Musterpartien von Gartenpflanzen 75 % und bei Einzelpartien von Zimmerpflanzen 50 % im Uhrvorverkauf verfügbar.


Wichtige Hinweise für Anlieferer von Topfpflanzen für den Uhrvorverkauf:

  • Topfpflanzen im Uhrvorverkauf dürfen nicht auf CC-Containern mit Aufsetzern angeboten werden.
  • Bei Einzelpartien (ein CC-Container) muss jede Lage einheitlich/gleich sortiert sein – Einzelpartien mit unterschiedlichen Farben/Sortierungen je Lage können nicht versteigert werden! Nur so ist für die Kunden eindeutig ersichtlich ist, welche Produkte sie kaufen.
  • Hinterlegen Sie bei mehreren Einzelpartien mit gleichen Produkten hintereinander nicht jeden CC-Container mit UVV-Preisen, sondern beispielsweise nur 50 % der Einzelpartien. Dadurch wird vermieden, dass ggf. bei jedem CC-Container dieser Einzelpartien eine Reservierung stattfindet. Kunden haben so noch die Möglichkeit, komplette CC-Container an der Uhr oder über den Fernkauf einzukaufen.