Veiling Rhein-Maas setzt kurzfristig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Geschäfts- und Vermarktungstätigkeit auch im Falle einer Ausgangssperre um

20 März 2020

Die Wahrscheinlichkeit, dass es in den kommenden Tagen zu weiteren Ausgangssperren mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz kommen wird – lokal begrenzt, wie heute beispielsweise in Leverkusen, auf Bundeslandebene oder sogar flächendeckend für Deutschland – ist sehr hoch.


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Veiling Rhein-Maas, deren Anwesenheit am Standort zur Aufrechterhaltung der Geschäftsfähigkeit zwingend erforderlich ist und die trotz einer möglichen zukünftigen Ausgangssperre dienstlich unterwegs sein müssen, erhalten heute die „Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers“. Veiling Rhein-Maas steht weiterhin im engen Kontakt mit den beiden Muttergesellschaften Landgard und Royal FloraHolland sowie mit den Anlieferern, Kunden und Mitarbeitern, um die Gesundheit aller Partner zu schützen und die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.

Ausgangssperre – was bedeutet das?
Sollte es zu weiteren Ausgangssperren auf Basis des Infektionsschutzgesetzes kommen, bedeutet dies vor allem, dass alle davon betroffenen Menschen die eigene Wohnung nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen dürfen. Die Einhaltung wird durch die Polizei und Ordnungsämter kontrolliert. Als triftige Gründe sind diese zwölf Ausnahmen definiert:

  1. Hin- und Rückweg zur und von der jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
  2. Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens innerhalb des jeweiligen Stadtgebiets
  3. Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern und Gesundheitspraxen (zum Beispiel Physiotherapieeinrichtungen)
  4. Apothekenbesuche innerhalb des jeweiligen Stadtgebiets
  5. Besuche von Filialen der Deutschen Post
  6. Tanken an Tankstellen
  7. Geldabheben bei Banken
  8. Hilfeleistungen für Bedürftige
  9. Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte auf dem Weg zum Stützpunkt oder Einsatzort
  10. Notwendiger Lieferverkehr
  11. Abgabe von Briefwahlunterlagen
  12. Unabdingbare Versorgungen von Haustieren

Bereiten auch Sie Ihr Unternehmen vor
Wir bitten auch alle unsere Anlieferer, sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine mögliche Ausgangssperre vorzubereiten.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus.