Pflicht zur Überprüfung der Registrierung
Für uns als Veiling Rhein-Maas gilt eine aktive Pflicht, uns über die Registrierung zu vergewissern. Falls bei der Überprüfung festgestellt wird, dass Ihr Betrieb bzw. Ihre Verpackungen nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen wir Ihre Produkte nicht mehr über Veiling Rhein-Maas vermarkten, da die Verpackung (und die darin enthaltene Ware) aufgrund des ab dem 1. Juli 2022 gesetzlich bestehenden Vertriebsverbots nicht verkehrsfähig ist.
Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, diese Registrierung – sofern noch nicht geschehen – sofort auf der Website vom Verpackungsregister LUCID vorzunehmen! Alle weiteren Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auf www.verpackungsregister.org.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Mark Ledwig, Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, auf.
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