VerpackG – Novelle ab 1. Juli 2022 und mögliches Vertriebsverbot

13 Mai 2022

Wir haben Sie bereits im April 2022 darüber informiert, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, der Gesetzespflicht zur Registrierung- und Meldepflicht nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) nachzukommen. Außerdem ergeben sich aufgrund einer Novelle des Gesetzes ab dem 1. Juli 2022 wesentliche Änderungen: Es greift ein automatisches Vertriebsverbot für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wenn diese nicht beteiligt bzw. lizenziert wurden.


Pflicht zur Überprüfung der Registrierung
Für uns als Veiling Rhein-Maas gilt eine aktive Pflicht, uns über die Registrierung zu vergewissern. Falls bei der Überprüfung festgestellt wird, dass Ihr Betrieb bzw. Ihre Verpackungen nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen wir Ihre Produkte nicht mehr über Veiling Rhein-Maas vermarkten, da die Verpackung (und die darin enthaltene Ware) aufgrund des ab dem 1. Juli 2022 gesetzlich bestehenden Vertriebsverbots nicht verkehrsfähig ist.

Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, diese Registrierung – sofern noch nicht geschehen – sofort auf der Website vom Verpackungsregister LUCID vorzunehmen! Alle weiteren Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auf www.verpackungsregister.org.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Mark Ledwig, Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr, auf.

Mark Ledwig
Mark Ledwig
Leiter Logistische Mittel, Anlieferung und Uhrzufuhr
+49 2839 59 3300
+49 173 727 8318