VerpackG: Royal FloraHolland bietet besondere Vereinbarung mit Recyclingbetrieb

16 Januar 2020

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist im Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet eine Registrierungs- und Meldepflicht im Zusammenhang mit Verkaufsverpackungen, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Grundsätzlich muss zwischen Verkaufs- und Transportverpackung unterschieden werden.


Recycling-Vertrag mit Landbell
Eine unserer Muttergesellschaften, Royal FloraHolland, hat Vereinbarungen mit Landbell getroffen, um Anlieferern, die bei Royal FloraHolland registriert sind und auch bei Veiling Rhein-Maas anliefern, bedeutende Vorteile im Vergleich zu den üblichen Preisen und Bedingungen auf dem Markt zu bieten. Wenn Sie als Anlieferer bei Royal FloraHolland registriert sind, können Sie einen speziellen Recycling-Vertrag mit Landbell, einem der größten Recyclingbetriebe Deutschlands, abschließen. Einige Anlieferer von Veiling Rhein-Maas haben diesen Vertrag bereits abgeschlossen, nutzen auch Sie diese Möglichkeit! Mehr Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen
Allgemeine Informationen bezüglich der Richtlinien für Verkaufs- und Transportverpackung finden Sie auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister.