Widerrechtliche Nutzung der Kettenbahndurchgänge

16 Januar 2020

Veiling Rhein-Maas liegt die Sicherheit der Kunden, Anlieferer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen. Daher weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass die Kettenbahnen in unseren Hallen ein hohes Gefahrenpotential darstellen und es nicht gestattet ist, die Kettenbahndurchgänge zum Versteigerungssaal zu nutzen.


In diesem Zusammenhang haben wir einige Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit aller Beteiligten noch besser zu schützen. An den Kettenbahndurchgängen zum Versteigerungssaal wurden – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Hinweisen – Absperrbänder angebracht. Darüber hinaus wurden dort Kameras installiert, um eine widerrechtliche Nutzung dieser Durchgänge nachverfolgen zu können.

Bitte beachten Sie, dass bei einer unerlaubten Nutzung dieser Durchgänge zukünftig Sanktionen verhängt werden. Bei erstmaliger Missachtung erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Eine zweite Missachtung zieht eine Vertragsstrafe von 300 Euro und eine dritte Missachtung ein Hausverbot mit sich.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Sicherheit bei Veiling Rhein-Maas zu erhöhen! Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.